Amalgamsanierung
Die Amalgamsanierung wird aus verschiedenen Gründen durchgeführt: während Allergien auf das im Amalgam enthaltene Quecksilber äußerst selten sind, ist der Wunsch der Patienten nach quecksilberfreier, zahnerhaltender Therapie, nach ästethisch-zahnfarbenen Rekonstruktionen, oder auch metallfreier Therapie die häufigste Indikation.
Die Entscheidung, welche Versorgungsform an Stelle des Amalgam gewählt wird und zum Einsatz kommt, muss im persönlichen Beratungsgespräch zwischen Patient und Zahnarzt getroffen werden.
Grundsätzlich kann zwischen Inlays aus Gold oder Keramik gewählt werden.
Mit Einschränkungen bezüglich der Füllungsgröße, der Ausdehnung des zu füllenden Defektes und der geringen Haltbarkeit kann z.T. auch auf Komposit („Kunststoff“) als Füllungswerkstoff zurückgegriffen werden.
Alle alternativen Füllungen sind Privatleistungen.
Diese sind aufgrund des erhöhten zeitlichen Aufwandes, der wesentlichen besseren Qualität und Haltbarkeit, aber auch aufgrund der aufwendigen zahntechnischen Leistung und des Materialeinsatzes nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (= GKV) enthalten.
Dies bedeutet, dass gesetzlich versicherte Patienten Zuzahlungen zu leisten haben, die nach Abzug des Kassenanteils für eine entsprechende Amalgamfüllung anfallen.
Bei weiterführenden Fragen und Beratungswünschen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an, oder kommen Sie einfach vorbei, um einen Termin zu vereinbaren.